Montag, 21. November 2011

Deutsche Nachrichtendienste auf Bundesebene

 1. Bundesnachrichtendienst (BND)
Der Bundesnachrichtendienst ist der einzige und einheitliche Auslandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Pullach und Berlin. Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes ist die Beschaffung und Auswertung von Informationen über das Ausland, die für die Bundesrepublik von außen- und sicher­heitspolitischer Bedeutung sind. Diesen Auftrag erfüllt der Bundesnachrichtendienst unter Einsatz nachrichten­dienstlicher Mittel – mit spezifischen, nur ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten beschafft er geheimgehaltene Informationen, die auf andere Art und Weise nicht gewonnen werden können. 




2. Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)
Den weitaus größten Teil seiner Informationen gewinnt der Verfassungsschutz aus offenen, allgemein zugänglichen Quellen - also aus Druckerzeugnissen wie Zeitungen, Flugblättern, Programmen und Aufrufen. Mitarbeiter des Bundesamtes besuchen öffentliche Veranstaltungen und sie befragen auch Personen, die sachdienliche Hinweise geben können. Bei diesen Gesprächen auf freiwilliger Basis treten die Mitarbeiter des BfV offen auf. Auch die Sammlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ist unverzichtbar. Dazu gehört das Führen von V-Leuten (angeworbene Personen aus der extremistischen Szene, keine Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden) in extremistischen Kreisen, die getarnte Observation und ggf. die genehmigungspflichtige und von einem parlamentarischen Gremium kontrollierte Brief- und Telefonüberwachung. Der Verfassungsschutz ist an die Regeln des Rechts und der Verhältnismäßigkeit gebunden.



3. Militärischer Abschirmdienst (MAD)
Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) der dritte deutsche Nachrichtendienst auf Bundesebene.

Auftrag des MAD ist es, für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrzunehmen und zum Erhalt der Militärischen Sicherheit und der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr beizutragen.

Als Teil der Streitkräfte gehört der MAD dem Organisationsbereich der Streitkräftebasis (SKB) an.

Kernaufgaben des MAD nach dem Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) sind die Informationssammlung und -auswertung zu Zwecken der Spionage- / Sabotageabwehr und der Extremismus- / Terrorismusabwehr.

Auf Grundlage des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) wirkt der MAD an Sicherheitsüberprüfungen mit (Personeller Geheim- und Sabotageschutz); zudem wird er beratend tätig bei technischen Sicherungsmaßnahmen zum Schutz von Anlagen und Objekten (Materieller Geheimschutz). 


 

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